Du bist Kleinunternehmer und deine Rechnungen sollen ohne Umsatzsteuer und mit dem Hinweis auf § 19 UStG rausgehen? In Billbee sind dafür drei Stellen wichtig. Die häufigste falsche Abkürzung – alle Steuersätze auf 0 % stellen – macht dir später beim Wechsel Arbeit.
Die Rechnung zeigt nur Zwischensumme, Versand und Gesamtsumme – keine Netto- und Steuerzeilen. Darunter steht der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung. Alle Daten sind erfunden.
Getestet mit einer Bestellung im Billbee-Testkonto. Jedes Bild lässt sich per Klick vergrößern.
Einstellungen → Steuereinstellungen → Feld Umsatzsteuerart: Hier stehen „Normaler Ausweis der Umsatzsteuer", „Kleinunternehmerregelung" und „Differenzbesteuerung". Billbee empfiehlt, das vor dem Verbinden der Shops einzustellen, weil es auf importierte Bestellungen wirkt.
Wichtig: Die Steuersätze darunter (19 % / 7 %) bleiben stehen. Setze sie nicht auf 0 % – das sagt auch der Hinweis in Billbee. Bei Kleinunternehmern ignoriert Billbee die Sätze ohnehin.
Einstellungen → Shops → Shop öffnen → Reiter Umsatzsteuer: auch hier die Kleinunternehmerregelung wählen. Laut Billbee-Hilfe gilt die Einstellung pro Shop – stelle also jeden verbundenen Kanal um.
Stolperfalle: Bestellungen, die schon vor der Umstellung importiert wurden, behalten ihre alte Steuerart. Prüfe offene Bestellungen, bevor du Rechnungen erzeugst.
Einstellungen → Auftragsdokumente → Bereich „USt. Hinweise" → Feld „Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG". Im Test: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Billbees eigener Vorschlag lautet sinngemäß: Der Betrag enthält im Sinne der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer.
Stolperfalle: Ist das Feld leer, fehlt der Hinweis auf der Rechnung – Billbee warnt dich nicht. Den genauen Wortlaut stimmst du am besten mit deinem Steuerberater ab.
In jeder Bestellung (Stift) siehst du das Feld Umsatzsteuer. Steht dort „Kleinunternehmerregelung", erzeugt Billbee die Rechnung ohne Steuerausweis. Eine falsch importierte Bestellung stellst du hier vor dem Erzeugen der Rechnung um.
Stolperfalle: Ist die Rechnung schon erstellt, ändert eine spätere Umstellung sie nicht mehr. Dann hilft nur Storno und neue Rechnung, siehe Stornorechnung.
Ordne deinen Artikeln trotzdem den richtigen Steuersatz zu (z. B. 7 % für Lebensmittel, 19 % für Zubehör). Wächst dein Umsatz über die Grenze und du wechselst zur Regelbesteuerung, stellst du nur die Umsatzsteuerart um – die Artikel stimmen dann schon.
Stolperfalle: Wer beim Start alles auf 0 % gesetzt hat, muss beim Wechsel jeden Artikel einzeln anfassen.
In der Musterrechnung oben steht in der Fußzeile weiter eine USt-IdNr. – Billbee entfernt die nicht automatisch, denn sie steht in deinem eigenen Layout. Prüfe dein Rechnungslayout: Was dort steht, siehst du unter Rechnungen gestalten.
Stolperfalle: Ob eine USt-IdNr. auf deine Rechnung gehört, hängt von deinem Fall ab. Diese Seite ist keine Steuerberatung.
Tippe auf eine Karte.
Unter Einstellungen → Steuereinstellungen die Umsatzsteuerart „Kleinunternehmerregelung" wählen und im Reiter Umsatzsteuer jedes Shops ebenfalls. Dann den Hinweistext unter Auftragsdokumente → USt. Hinweise eintragen.
Nein. Billbee rät, die gültigen Sätze stehen zu lassen. Bei Kleinunternehmern werden sie ignoriert.
Unter Einstellungen → Auftragsdokumente → USt. Hinweise im Feld „Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG".
Nein. Bereits importierte Bestellungen behalten ihre Steuerart; du kannst sie einzeln in der Bestellung umstellen, solange noch keine Rechnung erstellt ist.
Nein. Ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen darfst und welcher Hinweis passt, klärst du mit deinem Steuerberater.
Billbee ist eine Marke der Billbee GmbH. Diese Seite ist keine offizielle Billbee-Hilfe. Details findest du in der Billbee-Hilfe zur Kleinunternehmerregelung und zu Steuereinstellungen. Keine Steuerberatung. Bildschirmfotos und Rechnung aus einem Billbee-Testkonto mit erfundenen Daten, Stand Oktober 2026. Siehe auch alle Anleitungen.
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