Wer an Privatkunden in anderen EU-Ländern verkauft, muss ab einer Schwelle deren Umsatzsteuer berechnen. Billbee kann das – wenn drei Schalter und die Steuersätze stimmen. Hier siehst du, welche.
Vereinfachte Übersicht für Warenlieferungen aus Deutschland – keine Steuerberatung.
Wohin geht die Lieferung?
Wer kauft?
Liegen deine EU-Fernverkäufe über 10.000 € im Jahr (alle Länder zusammen)?
Unter Einstellungen → Steuereinstellungen → Ländereinstellungen.
Sorgt dafür, dass die richtige USt-ID auf den Rechnungen steht.
Kennzeichnet betroffene Bestellungen – die Grundlage für Auswertung und Export.
Muss aktiv sein, damit Billbee die Steuersätze des Ziellandes ausweist.
Alle Länder eintragen, in denen du tätig bist – das Sitzland unbedingt.
Damit das funktioniert, müssen die Steuersätze der Zielländer in Billbee hinterlegt sein und jeder Artikel eine Steuerklasse haben (voll oder ermäßigt). Sonst rechnet Billbee mit dem falschen Satz – auch wenn alle Schalter stimmen.
Beim Import einer Bestellung prüft Billbee der Reihe nach:
Liefert der Shop oder Marktplatz Steuerdaten mit, nimmt Billbee zuerst diese.
Stolperfalle: Ist der Shop selbst falsch eingestellt, übernimmt Billbee den Fehler. Mit „Widersprüchliche Steuerinformationen zur Prüfung anzeigen" (Einstellungen → Steuereinstellungen → Steuer & Währung) fallen solche Fälle auf.
Kennt Billbee den Artikel, gilt die dort hinterlegte Steuerklasse.
Stolperfalle: Artikel ohne Steuerklasse – etwa nach einem Import – laufen mit dem Standard und damit oft falsch.
Je Anbindung lassen sich Steuermodus und Steuerindex festlegen – oder „Steuerindex immer aus Billbee Artikeldaten übernehmen".
Stolperfalle: Eine Anbindung mit abweichender Einstellung, die niemand mehr auf dem Schirm hat.
Nur wenn nichts davon greift – etwa bei manuell angelegten Bestellungen ohne Artikel – gilt die Einstellung des Kontos.
Stolperfalle: Manuell angelegte Bestellungen erhalten den Steuersatz, bevor ein Kunde zugeordnet ist – bei Auslandskunden also nachprüfen.
Für die Buchhaltung: OSS muss auch dort eingerichtet sein – in Lexware Office ebenso wie mit eigenen Konten in DATEV.
Sobald deine Fernverkäufe an Privatkunden in andere EU-Länder zusammen 10.000 € im Kalenderjahr übersteigen – die Schwelle gilt EU-weit für alle Länder zusammen, nicht je Land. Darunter kannst du deutsche Umsatzsteuer berechnen, darfst aber auch freiwillig die des Ziellandes nehmen.
Nein, dafür gibt es das OSS-Verfahren: Du meldest die Umsatzsteuer aller EU-Länder gesammelt beim Bundeszentralamt für Steuern. Billbee liefert dafür einen „Elster OSS CSV"-Export.
Hat der Kunde eine gültige Umsatzsteuer-ID, ist die Lieferung in der Regel eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Billbee kann das automatisch kennzeichnen, wenn eine USt-ID vorhanden ist.
Nein. Laut Billbee-Hilfe gelten Änderungen ab dem Speichern. Bereits importierte Bestellungen musst du bei Bedarf einzeln korrigieren – deshalb gehören die Ländereinstellungen an den Anfang.
Nein. Diese Seite erklärt, wie Billbee technisch eingestellt wird. Ob und wie du am OSS-Verfahren teilnimmst, klärst du mit deiner Steuerkanzlei.
Vereinfachte Darstellung, Stand September 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Billbee ist eine Marke der Billbee GmbH. Begriffe wie OSS, Fernverkauf und innergemeinschaftliche Lieferung im Glossar.
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir, ob Billbee bei deinen EU-Lieferungen richtig rechnet – bevor es bei der Meldung auffällt.
Erstgespräch vereinbaren