Deine Kanzlei arbeitet mit DATEV, du mit Billbee. Damit Umsätze und Zahlungen ohne Abtippen ankommen, gibt es zwei Wege. Hier findest du, welcher zu dir passt – und eine Checkliste, die du direkt an deine Kanzlei schicken kannst.
Drei kurze Fragen.
Soll die Kanzlei die Rechnungs-PDFs direkt in DATEV sehen?
Möchtest du jeden Monat Dateien exportieren und verschicken?
Ist deine Kanzlei bereit, den Buchungsdatenservice bei DATEV zu beantragen?
Ausfüllen, was du schon weißt – den Rest trägt die Kanzlei ein. Dann als Text kopieren und per Mail schicken.
Deine Eingaben bleiben in deinem Browser – nichts wird an mich oder sonst jemanden gesendet.
Tippe auf eine Karte.
DATEV-Anbindung repariert, Zahlungsabgleich wieder zuverlässig.
Fallbeispiel lesen → ThemaSammelauszahlungen von Amazon & Co. sauber zu DATEV bringen.
Weiterlesen → ThemaWenn du die Buchhaltung selbst machst: so läuft die Anbindung.
Weiterlesen →Der Buchungsdatenservice spart das Hin- und Herschicken von Dateien und kann die Rechnungs-PDFs als Belegbilder mitliefern. Er muss aber bei DATEV beantragt werden, und für den Belegspeicher fallen bei DATEV Gebühren an. Der Datei-Export ist schnell eingerichtet und reicht, wenn deine Kanzlei ohnehin monatlich Dateien übernimmt. Am besten entscheidest du das gemeinsam mit der Kanzlei.
Von deiner Steuerkanzlei. Die Checkliste auf dieser Seite kannst du ausfüllen lassen oder als Text kopieren und direkt an die Kanzlei schicken.
Ja, über den DATEV Zahlungsexport in Billbee. Bei Marktplätzen mit Sammelauszahlungen und abgezogenen Gebühren ist PayJoe oft die sauberere Lösung – siehe Gebühren abgleichen mit Billbee.
Ein Export darf höchstens ein Wirtschaftsjahr umfassen. Wer über den Jahreswechsel exportiert, teilt den Zeitraum auf.
Für den Zahlungsexport nicht: Bestellungen mit Differenzbesteuerung lassen sich laut Billbee-Hilfe dort nicht exportieren. Hier braucht es eine Absprache mit der Kanzlei.
Nein. Ich richte Billbee technisch ein. Welche Konten gebucht werden, legt deine Steuerkanzlei fest.
Billbee und DATEV sind Marken der jeweiligen Anbieter. Angaben laut Billbee-Hilfe, Stand September 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Mehr Begriffe im Glossar.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welcher Weg zu dir und deiner Kanzlei passt – und ich richte ihn ein.
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